Leasing Tipps
Hier finden Sie alle gängigen Begriffe des Leasings, der Leasingübernahme und deren Erklärungen.
Kaufoption
Kilometervertrag / Closed End Vertag
Kündigung (s. auch Auflösung eines Leasingvertrages)
Laufzeit
Laufzeit Restwertvertrag/ Open End Vertrag
Leasing-Erlasse
Leasingfähigkeit
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasing ohne Schufa
Leasingrate
Leasingratenversicherung
Leasing-Rechnung
Leasingübernahme
Leistungsstörungen
Liquidität
Kaufoption
Nur bei Vollamortisationsverträgen gemäß Leasingerlass hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, sich eine Kaufoption zum Restbuchwert oder zum Marktwert einräumen zu lassen, ohne dass es zu einer nachteiligen steuerlichen Auswirkung kommt. Voraussetzung ist aber, dass das Leasingobjekt erst einmal vollamortisiert wurde.
Kilometervertrag / Closed End Vertag
Die für gewerbliche Leasingnehmer ist dies die gängigste Vertragsvariante. Leasingnehmer und die Leasinggesellschaft vereinbaren eine Leasingdauer in Monaten und eine Gesamtkilometerleistung. Am Ende der Laufzeit gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug einfach zurück. Für Mehrkilometer erfolgt üblicherweise eine Nachbelastung bzw. bei Minderkilometer eine Rückerstattung. Regelmäßig gibt es noch Freikilometer zwischen 2.5oo und 5.000 km, die nicht zur Anrechnung kommen. Werden diese Freikilometer allerdings überschritten, so erfolgt eine Berechnung auf die gesamt unter bzw. überschrittenen Kilometer.
Kündigung (s. auch Auflösung eines Leasingvertrages)
Voll- und Teilamortisationsverträge sind während der fest vereinbarten Laufzeit generell nicht kündbar. Es besteht nur die Möglichkeit der Kündigung durch den Leasingeber aus wichtigem Grund, z.B. wenn der Leasingnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
Laufzeit
Die Laufzeit eines erlasskonformen Leasingvertrages richtet sich nach den Vorschriften der amtlichen AfA Tabellen. Laufzeit km-Vertrag/ Closed End Vertag Bei diesem Vertragstyp ist der Erwerb des Leasingobjektes ausgeschlossen. Der Vertrag basiert primär auf dem BGB § 535ff. Dies bedeutet, dass nahezu allen Laufzeiten zwischen 1 und 72 Monaten zulässig sind. Die Möglichkeit eines Erwerbs muss aber definitiv ausgeschlossen sein.
Laufzeit Restwertvertrag/ Open End Vertrag
Die Dauer eines Leasingvertrages richtet sich nach den Vorschriften des Teilamortisationserlass danach darf die Grundmietzeit (d.h. die Leasingwertagsdauer in Monaten)nicht mehr als 90% und nicht weniger als 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (festgelegt in den AfA Tabellen) betragen. Man spricht im Allgemeinen dann immer von der 90/40 Regelung. Bei einem Kfz mit einer AfA von 72 Monaten bedeutet dies, dass ein Restwertvertrag nur zwischen 29 und 65 Monaten abgeschlossen werden darf, sofern er erlassungskonform sein soll. Leasing Mit dem Begriff Leasing wird die zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt verstanden. "To lease" (vermieten, verpachten) wird am besten durch das Wort "mieten" erklärt.
Leasing-Erlasse
Regelungen des Bundesfinanzministers zur steuerlichen Behandlung von Mobilien-Leasingverträgen: - "Vollamortisationserlass" vom 19.04.1971; - "Teilamortisationserlass" vom 22.12.1975; Die Einhaltung dieser Erlasse sichert die Zurechnung des Leasingobjektes beim Leasinggeber (wirtschaftliches Eigentum).
Leasingfähigkeit
Als leasingfähig bezeichnet man Objekte, die als selbständige materielle Wirtschaftsgüter genutzt werden können, fungibel sind und die Eigenschaft der Drittverwendbarkeit haben.
Leasinggeber
Als Leasinggeber wird die Bank, oder die Leasinggesellschaft bezeichnet, welche das Fahrzeug zur Verfügung stellt.
Leasingnehmer
Der Mieter, gleichzeitig meist auch der Nutzer des Fahrzeuges, wird als Leasingnehmer bezeichnet.
Leasing ohne Schufa
Das so genannte Leasing ohne SCHUFA erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da hier keine Schufaauskunft vom Leasinggeber eingeholt wird. Diese Leasingart ermöglicht es also auch Personen, welche schon einmal negativ bei Banken aufgefallen sind (z.B. durch nicht geleistete Zahlungen), ein Fahrzeug zu leasen. In der Regel ist solch ein Leasing jedoch teurer, da der Risikoaufschlag wesentlich höher angesetzt wird.
Leasingrate
Die Leasingrate ist der monatlich zu zahlende Betrag an den Leasinggeber zur Nutzung des Fahrzeuges.
Leasingratenversicherung
Eine Leasingratenversicherung sichert den Leasingnehmer im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ab. Verliert der Leasingnehmer z.B. plötzlich seinen Arbeitsplatz oder verstirbt sogar, so übernimmt die Leasingratenversicherung die ausstehenden Raten.
Leasing-Rechnung
Die meisten Leasing-Unternehmen bzw. Leasing-Nehmer verwenden den Leasing-Vertrag gleichzeitig als Rechnungsbeleg für die laufenden Leasing-Zahlungen.
Leasingübernahme
Ein bestehender Leasingvertrag wird auf eine andere Person überschrieben (übergeben).
Leistungsstörungen
Hierunter versteht man zum einen Störungen bei der Zahlung der Leasingraten durch den Leasingnehmer und zum anderen technische Probleme (Funktionsfähigkeit) bei verleasten Objekten. Auch bei Leistungsstörungen auf Grund technischer Probleme sind die vereinbarten Leasingraten in voller Höhe zu bezahlen. Der Leasingnehmer ist jedoch in diesem Falle berechtigt, evtl. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler/Lieferanten geltend zu machen.
Liquidität
Eines der wichtigsten qualitativen Argumente für Leasing heißt Liquidität. Die hundertprozentige Bereitstellung der benötigten Investitionsmittel durch Leasinggellschaften macht es möglich, dass die Kosten für die Investitionsgüter erst anfallen, wenn diese produzieren und damit durch die erwirtschafteten Erlöse neue Liquidität schöpfen. Leasing hilft demnach Unternehmen bei der sinnvollen Planung und Vorhaltung der notwendigen liquiden Mittel